Unsere Geschäftsbedingungen zur Anmietung von Baumaschinen und Baugeräte finden Sie HIER (35 kb)
Die BAUCHARTER Mietpreisliste (Ausgabe 01.2007) als .pdf-Dokument rufen Sie HIER (1 MB) auf.
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So regeln wir unsere Zusammenarbeit Der Inhalt des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach einem abzuschließenden Mietvertrag sowie den allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Teil des Mietvertrages sind. Generell gelten folgende Grundlagen, soweit nichts im Mietvertrag, in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. in individuell getroffenen Vereinbarungen anders vereinbart ist.
Im Mietpreis sind alle Inspektionen enthalten, nicht jedoch Kraftstoff, Öl oder Reinigung ab Mietstation.
Bei Berechnung der Miete werden Arbeitswerkzeuge getrennt fakturiert, auch wenn diese laut Mietpreisliste inklusive sind. Der Mietpreis ändert sich dadurch nicht.
Grundlage der Mietberechnung ist eine Arbeitszeit bis zu acht Stunden täglich, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Jede weitere Stunde wird mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet. Arbeiten Sie weniger als 8 Stunden täglich, verfallen die restlichen Arbeitsstunden und sind nicht anrechenbar, auch nicht bei gegebenenfalls weiteren Miettagen. Zusätzliche Arbeitszeiten (Samstags, Sonn- und Feiertags) werden gesondert berechnet.
Die Mietpreise gemäß Preisliste sind Preise ohne Mehrwertsteuer.
Die Miete ist grundsätzlich im Voraus zahlbar und nicht skontierfähig.
Transportkosten sind je nach Entfernung und Gerätetyp zu vereinbaren.
Maschinenbruchversicherung obligatorisch: Abrechnung erfolgt pro Kalendertag. (Feuer, Entwendungsschäden, Maschinenbruch gemäß ABMG 92 mit Versicherungsselbstbehalt. Selbstbehalt bei Entwendung (Diebstahl) 25% vom Zeitwert, mind. jedoch je nach Baumaschinengröße 5.000,- € / 3.000,- € / 1.500,- € / 500,- € lt. Mietpreisliste). Bei Maschinen, die unter erschwerten Bedingungen eingesetzt werden (zum Beispiel Abbruch-, Holzrücke-, oder Hammerarbeiten, Steinbruch), verdoppelt sich der Selbstbehalt. Reifenschäden sind nicht abgedeckt.
Die Maschinenbruchversicherung deckt KEINE Haftpflichtschäden ab. Der Abschluss einer Versicherung gegen Drittschäden (Haftpflicht) wird dem Mieter dringend empfohlen. Dies ist insbesondere bei Straßenfahrten zu beachten.
Straßenfahrten sind nur mit Maschinen mit Straßenzulassung zulässig.
Sie geben uns die Maschine zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.
Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt der sachlichen und technischen Prüfung in unserer Niederlassung. Dies gilt insbesondere für nicht sofort erkennbare Schäden.
Ist der Betriebsstundenzähler defekt, informieren Sie uns.
Rechnungskürzungen werden ohne vorherige Absprache grundsätzlich nicht anerkannt.
BauCharter übernimmt keine Haftung für Maschinenausfälle aufgrund von Defekten, höherer Gewalt, Wetterbedingungen, o.ä. Mietende ist unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.
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